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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24   

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https://dejure.org/2024,5121
OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24 (https://dejure.org/2024,5121)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.02.2024 - 3 M 23/24 (https://dejure.org/2024,5121)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Februar 2024 - 3 M 23/24 (https://dejure.org/2024,5121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Fahrtenbuchauflage - Mitwirkungspflicht beim Firmenfahrzeug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Beschluss des Senates vom 21. Februar 2017 - 3 M 251/16 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2019 - 8 B 774/19 - juris Rn. 3; grundlegend: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7).

    So sind weitere Ermittlungen trotz der Weigerung des Fahrzeughalters, Sachdienliches auszusagen, insbesondere dann geboten, wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982, a.a.O.), oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 11 ZB 19.213 - juris Rn. 14 m.w.N.; siehe zum Ganzen Beschluss des Senates vom 2. Februar 2020 - 3 M 16/20 - juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches mit Anordnung der sofortigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24
    So sind weitere Ermittlungen trotz der Weigerung des Fahrzeughalters, Sachdienliches auszusagen, insbesondere dann geboten, wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982, a.a.O.), oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 11 ZB 19.213 - juris Rn. 14 m.w.N.; siehe zum Ganzen Beschluss des Senates vom 2. Februar 2020 - 3 M 16/20 - juris Rn. 10).

    Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde regelmäßig nicht gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen (vgl. Beschluss des Senates vom 2. Februar 2020 - 3 M 16/20 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2019 - 8 B 774/19
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Beschluss des Senates vom 21. Februar 2017 - 3 M 251/16 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2019 - 8 B 774/19 - juris Rn. 3; grundlegend: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7).

    Kann die Geschäftsleitung den Fahrzeugführer nicht benennen, sind weitere Ermittlungen der Behörde zur Ermittlung des Fahrzeugführers nicht zumutbar (vgl. VGH BW, Urteil vom 16. April 1999 - 10 S 114/99 - juris Rn. 22; OVG LSA, Beschluss vom 16. September 2003 - 1 L 90/03 - juris Rn. 4 OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2019 - 8 B 774/19 - a.a.O. Rn. 5).".

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24
    Soweit die Beschwerde unter Berufung auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 18. Februar 2016 - 11 BV 15.1164 -, juris Rn. 17) in diesem Zusammenhang ausführt, dass selbst wenn ein Fahrzeughalter bei der Ermittlung des Fahrzeugführers - wie vorliegend - nicht mitwirke, die Verfolgungsbehörde naheliegenden und mit wenig Aufwand durchführbaren Ansätzen zur Fahrerermittlung nachgehen und das Ergebnis ihrer Bemühungen dokumentieren müsse, steht dies der vorgenommenen Bewertung nicht entgegen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 3 M 251/16

    Fahrtenbuchauflage- Angemessene Ermittlungsmaßnahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. Beschluss des Senates vom 21. Februar 2017 - 3 M 251/16 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2019 - 8 B 774/19 - juris Rn. 3; grundlegend: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2003 - 1 L 90/03

    Fahrtenbuch, Firmenwagen, Betriebsplan, Fahrzeugführer, Ermittlungen, Polizei,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24
    Kann die Geschäftsleitung den Fahrzeugführer nicht benennen, sind weitere Ermittlungen der Behörde zur Ermittlung des Fahrzeugführers nicht zumutbar (vgl. VGH BW, Urteil vom 16. April 1999 - 10 S 114/99 - juris Rn. 22; OVG LSA, Beschluss vom 16. September 2003 - 1 L 90/03 - juris Rn. 4 OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2019 - 8 B 774/19 - a.a.O. Rn. 5).".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18

    Besorgnis der Befangenheit der Mitarbeiter des Veterinäramtes bei der Fortnahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24
    Eine reine Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt diesen Anforderungen ebenso wenig wie dessen schlichte Wiederholung (vgl. HessVGH, Beschluss vom 7. September 2023 - 9 B 495/23 -, Rn. 4, juris m.w.N.; Beschluss des Senats vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24
    Kann die Geschäftsleitung den Fahrzeugführer nicht benennen, sind weitere Ermittlungen der Behörde zur Ermittlung des Fahrzeugführers nicht zumutbar (vgl. VGH BW, Urteil vom 16. April 1999 - 10 S 114/99 - juris Rn. 22; OVG LSA, Beschluss vom 16. September 2003 - 1 L 90/03 - juris Rn. 4 OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2019 - 8 B 774/19 - a.a.O. Rn. 5).".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22

    Fahrtenbuchauflage - Bestreiten des Erhalts von Anhörungsbögen zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24
    Die von der Beschwerde gerügte fehlende Dokumentation führt auch mit Blick auf die Entscheidung des Senats vom 27. September 2022 (Az. 3 M 69/22, juris) zu keiner anderen Bewertung.
  • VGH Bayern, 03.05.2019 - 11 ZB 19.213

    Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2024 - 3 M 23/24
    So sind weitere Ermittlungen trotz der Weigerung des Fahrzeughalters, Sachdienliches auszusagen, insbesondere dann geboten, wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982, a.a.O.), oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 11 ZB 19.213 - juris Rn. 14 m.w.N.; siehe zum Ganzen Beschluss des Senates vom 2. Februar 2020 - 3 M 16/20 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 12 ME 39/21

    Bußgeldverfahren; Ermittlungen, überobligatorische; Ermittlungen, zumutbare;

  • VGH Bayern, 15.10.2018 - 11 CS 18.1240

    Fahrtenbuchauflage

  • VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23

    Keine vorläufige Zuverlässigkeitsfeststellung im Luftsicherheitsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2023 - 8 A 2361/22

    Fahrtenbuchauflage wegen unzureichender Ermittlungsmaßnahmen der Bußgeldbehörde

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